Die Stiftung Braunschweiger Bürgerpreis für herausragende studentische Leistungen wurde 1996 von einer der TU Braunschweig eng verbundenen Braunschweiger Bürgerin ins Leben gerufen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung besonders begabter Studenten der TU Braunschweig. Ihnen wird der Braunschweiger Bürgerpreis für herausragende studentische Leistungen (zum Beispiel exzellente schriftliche Ausarbeitungen auf hohem wissenschaftlichem Niveau) oder auch für besondere mit herausragendem Engagement und Ideenreichtum betriebene Aktivitäten verliehen.
Das Stiftungsvermögen beträgt nach zweimaliger großzügiger Aufstockung durch die Stifterin nunmehr 650.000,00 €.
Natürliche oder juristische Personen, die den Stiftungszweck mit eigenen Mitteln fördern wollen, können jederzeit durch Zustiftungen das Vermögen der Stiftung aufstocken. Fragen hierzu beantworten die Mitglieder des Stiftungsvorstandes.
Vorschlagsberechtigt für die Vergabe der Preise sind die Fakultätsräte der jeweiligen Studiengänge. Die Fakultätsräte nehmen Vorschläge aus den Reihen der Professorinnen und Professoren und der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen.
Finanzielle Hilfen können von Studierenden über das Sozialreferat des AStA beantragt werden. Insbesondere sollen Alleinerziehende mit Kind, Studierende, die behindert sind oder mit der Pflege behinderter Angehöriger befasst sind und Studierende, die unverschuldet in soziale Not geraten sind, unterstützt werden.
Dem Stiftungsbeirat obliegt die Vergabe der Stiftungsmittel. Das studentische Mitglied wird auf Vorschlag des Studentenparlaments benannt. Dem Stiftungsbeirat gehören derzeit an:
Dem Stiftungsvorstand obliegt die Geschäftsführung, insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens. Der Stiftungsvorstand wird vom Beirat ernannt. Der Vorstand ist verantwortlich für die Erfüllung des Stiftungszweckes. Dem Stiftungsvorstand gehören zur Zeit folgende Mitglieder an:
Vorstand
Vorstand und Beirat, es fehlt Ulrike Wrobel